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Lettisches Wahlkampfgesetz, § 3.1

Klar und eindeutig angeben, dass ein mit KI erzeugtes Abbild einer Person oder ein erfundenes Ereignis verwendet wird.

Auf einen Blick

  • Wo: Lettland
  • Status: In Kraft seit 7. November 2024
  • Wer: Wahlwerbende: bezahlte Wahlwerbung und Wahlkampfmaterial, in den 120 Tagen vor einer Wahl
  • Betrifft: nur Wahlkampf und politische Werbung
  • Kennmarq.com: deckt heute Bilder und Videos ab; Audio: Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien für Deepfakes (voraussichtlich Dezember 2026).
Aktualisiert am 4. November 2026; Quelle geprüft am 4. November 2026. Die Quellen sind amtliche Websites. Diese Seite erklärt, was Kennmarq.com tut; sie ist keine Rechtsberatung.

Anforderungen je Dateiart

Was Lettisches Wahlkampfgesetz, § 3.1 von jeder Art KI-generierter Datei verlangt und was Kennmarq.com heute hinzufügt
DateiartAnforderungenKennmarq.com heute
Bildereine sichtbare Kennzeichnung, bei DeepfakesAbgedeckt
Videoseine sichtbare Kennzeichnung, bei DeepfakesAbgedeckt
Audioein hörbarer Hinweis, bei DeepfakesWartet auf Sprachansagen in Audiodateien für Deepfakes (voraussichtlich Dezember 2026)

In der API

Diese Regel betrifft nur Wahlkampf und politische Werbung: markets=lv wendet dort die allgemeinen Regeln an, die in Kraft oder verabschiedet sind, nicht diese (was ein Aufruf für Lettland braucht). Die Tabelle oben zeigt, welche ihrer Anforderungen unsere Markierungen abdecken.

Amtlicher Text

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