Lettisches Wahlkampfgesetz, § 3.1
Klar und eindeutig angeben, dass ein mit KI erzeugtes Abbild einer Person oder ein erfundenes Ereignis verwendet wird.
Auf einen Blick
- Wo: Lettland
- Status: In Kraft seit 7. November 2024
- Wer: Wahlwerbende: bezahlte Wahlwerbung und Wahlkampfmaterial, in den 120 Tagen vor einer Wahl
- Betrifft: nur Wahlkampf und politische Werbung
- Kennmarq.com: deckt heute Bilder und Videos ab; Audio: Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien für Deepfakes (voraussichtlich Dezember 2026).
Aktualisiert am 4. November 2026; Quelle geprüft am 4. November 2026. Die Quellen sind amtliche Websites. Diese Seite erklärt, was Kennmarq.com tut; sie ist keine Rechtsberatung.
Anforderungen je Dateiart
| Dateiart | Anforderungen | Kennmarq.com heute |
|---|---|---|
| Bilder | eine sichtbare Kennzeichnung, bei Deepfakes | Abgedeckt |
| Videos | eine sichtbare Kennzeichnung, bei Deepfakes | Abgedeckt |
| Audio | ein hörbarer Hinweis, bei Deepfakes | Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien für Deepfakes (voraussichtlich Dezember 2026) |
In der API
Diese Regel betrifft nur Wahlkampf und politische Werbung: markets=lv wendet dort die allgemeinen Regeln an, die in Kraft oder verabschiedet sind, nicht diese (was ein Aufruf für Lettland braucht). Die Tabelle oben zeigt, welche ihrer Anforderungen unsere Markierungen abdecken.