Französisches Influencer-Gesetz (Gesetz Nr. 2023-451), Art. 5
Der Hinweis „Images virtuelles“ (oder ein gleichwertiger) auf KI-erzeugten Bildern eines Gesichts oder Körpers, klar und lesbar.
Auf einen Blick
- Wo: Frankreich
- Status: In Kraft seit 11. Juni 2023
- Wer: Kommerzielle Influencer (bezahlte Werbung für Waren, Dienstleistungen oder Anliegen)
- Betrifft: nur Werbung und Influencer
- Kennmarq.com: Bilder: Wartet auf Kennzeichnungen in Wortlaut und Sprache des jeweiligen Gesetzes (voraussichtlich Februar 2027); Videos: Wartet auf Kennzeichnungen in Wortlaut und Sprache des jeweiligen Gesetzes (voraussichtlich Februar 2027).
Aktualisiert am 4. November 2026; Quelle geprüft am 4. November 2026. Die Quellen sind amtliche Websites. Diese Seite erklärt, was Kennmarq.com tut; sie ist keine Rechtsberatung.
Anforderungen je Dateiart
| Dateiart | Anforderungen | Kennmarq.com heute |
|---|---|---|
| Bilder | eine sichtbare Kennzeichnung auf Französisch mit dem Wortlaut „Images virtuelles“ | Wartet auf Kennzeichnungen in Wortlaut und Sprache des jeweiligen Gesetzes (voraussichtlich Februar 2027) |
| Videos | eine sichtbare Kennzeichnung auf Französisch mit dem Wortlaut „Images virtuelles“ | Wartet auf Kennzeichnungen in Wortlaut und Sprache des jeweiligen Gesetzes (voraussichtlich Februar 2027) |
In der API
Diese Regel betrifft nur Werbung und Influencer: markets=fr wendet dort die allgemeinen Regeln an, die in Kraft oder verabschiedet sind, nicht diese (was ein Aufruf für Frankreich braucht). Die Tabelle oben zeigt, welche ihrer Anforderungen unsere Markierungen abdecken.
Amtlicher Text
- Légifrance, Gesetz Nr. 2023-451 vom 9. Juni 2023 (konsolidierte Fassung, auf Französisch)
- Légifrance, Gesetz Nr. 2023-451 (JORF Nr. 133 vom 10. Juni 2023, auf Französisch)