Zum Inhalt springen

T.C.A. § 2-19-120(a)(6) (HB 1513, Pub. Ch. 625, 2026)

Ein vorgegebener Hinweis in großen Buchstaben während des gesamten Videos oder bei Audio am Anfang und Ende gesprochen.

Auf einen Blick

  • Wo: Tennessee, Vereinigte Staaten
  • Status: In Kraft seit 1. Juli 2026
  • Wer: Auftraggeber politischer Werbung mit Deepfakes von Kandidaten
  • Betrifft: nur Wahlkampf und politische Werbung
  • Kennmarq.com: Videos: Wartet auf Kennzeichnungen in Wortlaut und Sprache des jeweiligen Gesetzes für Deepfakes (voraussichtlich Februar 2027); Audio: Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien für Deepfakes (voraussichtlich Dezember 2026).
Aktualisiert am 4. November 2026; Quelle geprüft am 4. November 2026. Die Quellen sind amtliche Websites. Diese Seite erklärt, was Kennmarq.com tut; sie ist keine Rechtsberatung.

Anforderungen je Dateiart

Was T.C.A. § 2-19-120(a)(6) (HB 1513, Pub. Ch. 625, 2026) von jeder Art KI-generierter Datei verlangt und was Kennmarq.com heute hinzufügt
DateiartAnforderungenKennmarq.com heute
Videoseine sichtbare Kennzeichnung mit dem Wortlaut „This communication contains fake content depicting actions that did not occur.“, bei DeepfakesWartet auf Kennzeichnungen in Wortlaut und Sprache des jeweiligen Gesetzes für Deepfakes (voraussichtlich Februar 2027)
Audioein hörbarer Hinweis mit dem Wortlaut „This communication contains fake content impersonating speech that did not occur.“, bei DeepfakesWartet auf Sprachansagen in Audiodateien für Deepfakes (voraussichtlich Dezember 2026)

In der API

Diese Regel betrifft nur Wahlkampf und politische Werbung: markets=us-tn wendet dort die allgemeinen Regeln an, die in Kraft oder verabschiedet sind, nicht diese (was ein Aufruf für die Vereinigten Staaten braucht). Die Tabelle oben zeigt, welche ihrer Anforderungen unsere Markierungen abdecken.

Amtlicher Text

Mehr dazu