KRS 117.322 (SB 4, 2025 Ky. Acts ch. 66)
Ein klarer, auffälliger Hinweis auf Deepfake-Audio oder -Video eines Kandidaten in den letzten 45 Tagen; ein Gericht kann ihn anordnen.
Auf einen Blick
- Wo: Kentucky, Vereinigte Staaten
- Status: In Kraft seit 24. März 2025
- Wer: Auftraggeber wahlbezogener Kommunikation mit Deepfakes von Kandidaten
- Betrifft: nur Wahlkampf und politische Werbung
- Kennmarq.com: deckt heute Videos ab; Audio: Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien für Deepfakes (voraussichtlich Dezember 2026).
Aktualisiert am 4. November 2026; Quelle geprüft am 4. November 2026. Die Quellen sind amtliche Websites. Diese Seite erklärt, was Kennmarq.com tut; sie ist keine Rechtsberatung.
Anforderungen je Dateiart
| Dateiart | Anforderungen | Kennmarq.com heute |
|---|---|---|
| Videos | eine sichtbare Kennzeichnung, bei Deepfakes | Abgedeckt |
| Audio | ein hörbarer Hinweis, bei Deepfakes | Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien für Deepfakes (voraussichtlich Dezember 2026) |
In der API
Diese Regel betrifft nur Wahlkampf und politische Werbung: markets=us-ky wendet dort die allgemeinen Regeln an, die in Kraft oder verabschiedet sind, nicht diese (was ein Aufruf für die Vereinigten Staaten braucht). Die Tabelle oben zeigt, welche ihrer Anforderungen unsere Markierungen abdecken.
Amtlicher Text
- Parlament von Kentucky, KRS 117.322 (geltende Fassung, auf Englisch)
- Parlament von Kentucky, KRS 117.001 (Begriffsbestimmungen, auf Englisch)
- Parlament von Kentucky, Acts 2025, Kapitel 66 (SB 4, auf Englisch)