Pressegesetzbuch (Gesetz 2017-27), Art. 13
Bild- und Tonmontagen in dem, was sie veröffentlichen oder senden, kenntlich machen; eine allgemeine Regel zur Bearbeitung, die KI nicht nennt.
Auf einen Blick
- Wo: Senegal
- Status: In Kraft seit 19. August 2017
- Wer: Journalisten und Medientechniker in Senegal
- Betrifft: nur Nachrichtenmedien und Rundfunk
- Kennmarq.com: deckt heute Bilder und Videos ab; Audio: Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026).
Aktualisiert am 4. November 2026; Quelle geprüft am 4. November 2026. Die Quellen sind amtliche Websites. Diese Seite erklärt, was Kennmarq.com tut; sie ist keine Rechtsberatung.
Anforderungen je Dateiart
| Dateiart | Anforderungen | Kennmarq.com heute |
|---|---|---|
| Bilder | eine sichtbare Kennzeichnung | Abgedeckt |
| Videos | eine sichtbare Kennzeichnung | Abgedeckt |
| Audio | ein hörbarer Hinweis | Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026) |
In der API
Diese Regel betrifft nur Nachrichtenmedien und Rundfunk: markets=sn wendet dort die allgemeinen Regeln an, die in Kraft oder verabschiedet sind, nicht diese (was ein Aufruf für Senegal braucht). Die Tabelle oben zeigt, welche ihrer Anforderungen unsere Markierungen abdecken.