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Pressegesetzbuch (Gesetz 2017-27), Art. 13

Bild- und Tonmontagen in dem, was sie veröffentlichen oder senden, kenntlich machen; eine allgemeine Regel zur Bearbeitung, die KI nicht nennt.

Auf einen Blick

  • Wo: Senegal
  • Status: In Kraft seit 19. August 2017
  • Wer: Journalisten und Medientechniker in Senegal
  • Betrifft: nur Nachrichtenmedien und Rundfunk
  • Kennmarq.com: deckt heute Bilder und Videos ab; Audio: Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026).
Aktualisiert am 4. November 2026; Quelle geprüft am 4. November 2026. Die Quellen sind amtliche Websites. Diese Seite erklärt, was Kennmarq.com tut; sie ist keine Rechtsberatung.

Anforderungen je Dateiart

Was Pressegesetzbuch (Gesetz 2017-27), Art. 13 von jeder Art KI-generierter Datei verlangt und was Kennmarq.com heute hinzufügt
DateiartAnforderungenKennmarq.com heute
Bildereine sichtbare KennzeichnungAbgedeckt
Videoseine sichtbare KennzeichnungAbgedeckt
Audioein hörbarer HinweisWartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026)

In der API

Diese Regel betrifft nur Nachrichtenmedien und Rundfunk: markets=sn wendet dort die allgemeinen Regeln an, die in Kraft oder verabschiedet sind, nicht diese (was ein Aufruf für Senegal braucht). Die Tabelle oben zeigt, welche ihrer Anforderungen unsere Markierungen abdecken.

Amtlicher Text

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