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Slowenisches Mediengesetz (ZMed-1), Artikel 66

Deutliche Kennzeichnungen am Anfang und Ende aller Inhalte, die ganz oder teilweise mit generativer KI erstellt wurden, auf Slowenisch.

Auf einen Blick

  • Wo: Slowenien
  • Status: In Kraft seit 27. September 2025
  • Wer: Medienherausgeber mit Sitz in Slowenien: Presse, Hörfunk, Fernsehen und Online-Medien
  • Betrifft: nur Nachrichtenmedien und Rundfunk
  • Kennmarq.com: Bilder: Wartet auf Kennzeichnungen in Wortlaut und Sprache des jeweiligen Gesetzes (voraussichtlich Februar 2027); Videos: Wartet auf Kennzeichnungen in Wortlaut und Sprache des jeweiligen Gesetzes (voraussichtlich Februar 2027); Audio: Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026); Text: Wartet auf Text (voraussichtlich März 2027).
Aktualisiert am 4. November 2026; Quelle geprüft am 4. November 2026. Die Quellen sind amtliche Websites. Diese Seite erklärt, was Kennmarq.com tut; sie ist keine Rechtsberatung.

Anforderungen je Dateiart

Was Slowenisches Mediengesetz (ZMed-1), Artikel 66 von jeder Art KI-generierter Datei verlangt und was Kennmarq.com heute hinzufügt
DateiartAnforderungenKennmarq.com heute
Bildereine sichtbare Kennzeichnung auf SlowenischWartet auf Kennzeichnungen in Wortlaut und Sprache des jeweiligen Gesetzes (voraussichtlich Februar 2027)
Videoseine sichtbare Kennzeichnung auf SlowenischWartet auf Kennzeichnungen in Wortlaut und Sprache des jeweiligen Gesetzes (voraussichtlich Februar 2027)
Audioein hörbarer Hinweis auf SlowenischWartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026)
Texteine sichtbare Kennzeichnung auf SlowenischWartet auf Text (voraussichtlich März 2027)

In der API

Diese Regel betrifft nur Nachrichtenmedien und Rundfunk: markets=si wendet dort die allgemeinen Regeln an, die in Kraft oder verabschiedet sind, nicht diese (was ein Aufruf für Slowenien braucht). Die Tabelle oben zeigt, welche ihrer Anforderungen unsere Markierungen abdecken.

Amtlicher Text

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