FCCPC-Leitfaden Nr. 1/2026 zu KI-Inhalten (Entwurf)
Ein klarer, lesbarer, auffälliger Hinweis, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder mit KI verändert ist.
Ein Entwurf: Er ist kein geltendes Recht, und
markets=ng wendet ihn nicht an. Diese Seite zeigt, was er in der vorliegenden Fassung verlangen würde.Auf einen Blick
- Wo: Nigeria
- Status: Entwurf: nicht in Kraft
- Wer: Unternehmen, die mit KI erstellte oder veränderte Inhalte für Werbung gegenüber Verbrauchern nutzen
- Betrifft: nur Werbung und Influencer
- Kennmarq.com: deckt heute Bilder und Videos ab; Audio: Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026).
Aktualisiert am 4. November 2026; Quelle geprüft am 4. November 2026. Die Quellen sind amtliche Websites. Diese Seite erklärt, was Kennmarq.com tut; sie ist keine Rechtsberatung.
Anforderungen je Dateiart
| Dateiart | Anforderungen | Kennmarq.com heute |
|---|---|---|
| Bilder | eine sichtbare Kennzeichnung | Abgedeckt |
| Videos | eine sichtbare Kennzeichnung | Abgedeckt |
| Audio | ein hörbarer Hinweis | Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026) |
In der API
Ein Entwurf ändert nichts daran, was ein Aufruf braucht: markets=ng wendet dort die allgemeinen Regeln an, die in Kraft oder verabschiedet sind, nicht diesen Entwurf (was ein Aufruf für Nigeria braucht). Die Tabelle oben zeigt, welche seiner Anforderungen unsere Markierungen abdecken.
Amtlicher Text
- FCCPC, Consumer Protection Regulations Guidance Notes 2026, Konsultationsentwurf (PDF, auf Englisch)
- FCCPC, Mitteilung zu den Konsultationsentwürfen zum Verbraucherschutz, 13. April 2026 (PDF, auf Englisch)
- FCCPC, Verordnungen (führt die Konsultationsentwürfe von 2026 auf; auf Englisch)