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INE-Leitlinien zum Kinderschutz, Nr. 16 (INE/CG527/2026)

Wahlmaterial kennzeichnen, in dem KI oder digitale Werkzeuge Bild oder Stimme eines Minderjährigen erstellt oder bearbeitet haben; bei Audio hörbar.

Auf einen Blick

  • Wo: Mexiko
  • Status: In Kraft seit 7. Oktober 2026
  • Wer: Parteien, Kandidaten, Wahlorgane und mit ihnen Verbundene, wenn Minderjährige vorkommen
  • Betrifft: nur Wahlkampf und politische Werbung
  • Kennmarq.com: deckt heute Bilder und Videos ab; Audio: Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026).
Aktualisiert am 4. November 2026; Quelle geprüft am 4. November 2026. Die Quellen sind amtliche Websites. Diese Seite erklärt, was Kennmarq.com tut; sie ist keine Rechtsberatung.

Anforderungen je Dateiart

Was INE-Leitlinien zum Kinderschutz, Nr. 16 (INE/CG527/2026) von jeder Art KI-generierter Datei verlangt und was Kennmarq.com heute hinzufügt
DateiartAnforderungenKennmarq.com heute
Bildereine sichtbare KennzeichnungAbgedeckt
Videoseine sichtbare KennzeichnungAbgedeckt
Audioein hörbarer HinweisWartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026)

In der API

Diese Regel betrifft nur Wahlkampf und politische Werbung: markets=mx wendet dort die allgemeinen Regeln an, die in Kraft oder verabschiedet sind, nicht diese (was ein Aufruf für Mexiko braucht). Die Tabelle oben zeigt, welche ihrer Anforderungen unsere Markierungen abdecken.

Amtlicher Text

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