INE-Leitlinien zum Kinderschutz, Nr. 16 (INE/CG527/2026)
Wahlmaterial kennzeichnen, in dem KI oder digitale Werkzeuge Bild oder Stimme eines Minderjährigen erstellt oder bearbeitet haben; bei Audio hörbar.
Auf einen Blick
- Wo: Mexiko
- Status: In Kraft seit 7. Oktober 2026
- Wer: Parteien, Kandidaten, Wahlorgane und mit ihnen Verbundene, wenn Minderjährige vorkommen
- Betrifft: nur Wahlkampf und politische Werbung
- Kennmarq.com: deckt heute Bilder und Videos ab; Audio: Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026).
Aktualisiert am 4. November 2026; Quelle geprüft am 4. November 2026. Die Quellen sind amtliche Websites. Diese Seite erklärt, was Kennmarq.com tut; sie ist keine Rechtsberatung.
Anforderungen je Dateiart
| Dateiart | Anforderungen | Kennmarq.com heute |
|---|---|---|
| Bilder | eine sichtbare Kennzeichnung | Abgedeckt |
| Videos | eine sichtbare Kennzeichnung | Abgedeckt |
| Audio | ein hörbarer Hinweis | Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026) |
In der API
Diese Regel betrifft nur Wahlkampf und politische Werbung: markets=mx wendet dort die allgemeinen Regeln an, die in Kraft oder verabschiedet sind, nicht diese (was ein Aufruf für Mexiko braucht). Die Tabelle oben zeigt, welche ihrer Anforderungen unsere Markierungen abdecken.
Amtlicher Text
- Diario Oficial de la Federación (SIDOF), Acuerdo INE/CG527/2026, 6. Oktober 2026 (auf Spanisch)
- Diario Oficial de la Federación, INE/CG527/2026 mit Anhängen (PDF, auf Spanisch; Leitlinie 16 auf S. 188)
- Dokumentenarchiv des INE, Acuerdo INE/CG527/2026 und Anhänge (auf Spanisch)
- INE, Anhang 2 zu INE/CG527/2026: die geänderten Leitlinien zum Kinderschutz (PDF, auf Spanisch)