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Massenmediengesetz Nr. 93-VIII, Art. 14 Abs. 7

Das Publikum wird informiert, dass ein Medienprodukt mit einem KI-System erstellt wurde, wie es das KI-Gesetz vorsieht; kein Wortlaut festgelegt.

Auf einen Blick

  • Wo: Kasachstan
  • Status: In Kraft seit 18. Januar 2026
  • Wer: Massenmedien: Print, Fernsehen und Radio, Online-Medien und Internetressourcen
  • Betrifft: nur Nachrichtenmedien und Rundfunk
  • Kennmarq.com: deckt heute Bilder und Videos ab; Audio: Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026); Text: Wartet auf Text (voraussichtlich März 2027).
Aktualisiert am 4. November 2026; Quelle geprüft am 4. November 2026. Die Quellen sind amtliche Websites. Diese Seite erklärt, was Kennmarq.com tut; sie ist keine Rechtsberatung.

Anforderungen je Dateiart

Was Massenmediengesetz Nr. 93-VIII, Art. 14 Abs. 7 von jeder Art KI-generierter Datei verlangt und was Kennmarq.com heute hinzufügt
DateiartAnforderungenKennmarq.com heute
Bildereine sichtbare KennzeichnungAbgedeckt
Videoseine sichtbare KennzeichnungAbgedeckt
Audioein hörbarer HinweisWartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026)
Texteine sichtbare KennzeichnungWartet auf Text (voraussichtlich März 2027)

In der API

Diese Regel betrifft nur Nachrichtenmedien und Rundfunk: markets=kz wendet dort die allgemeinen Regeln an, die in Kraft oder verabschiedet sind, nicht diese (was ein Aufruf für Kasachstan braucht). Die Tabelle oben zeigt, welche ihrer Anforderungen unsere Markierungen abdecken.

Amtlicher Text

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