Zum Inhalt springen

Gesetz über die Wahl zu öffentlichen Ämtern, Art. 142-5 (Gesetz Nr. 58 von 2026)

Ein Hinweis auf dem Bildschirm, dass realistische Bilder oder Videos mit KI erstellt oder verändert wurden; geringfügige Bearbeitungen ausgenommen.

Auf einen Blick

  • Wo: Japan
  • Status: Verabschiedet; gilt ab 1. März 2027
  • Wer: Alle, die während eines Wahlkampfs online Wahlkampfinhalte oder Inhalte gegen Kandidaten teilen
  • Betrifft: nur Wahlkampf und politische Werbung
  • Kennmarq.com: deckt heute Bilder und Videos ab.
Aktualisiert am 4. November 2026; Quelle geprüft am 4. November 2026. Die Quellen sind amtliche Websites. Diese Seite erklärt, was Kennmarq.com tut; sie ist keine Rechtsberatung.

Anforderungen je Dateiart

Was Gesetz über die Wahl zu öffentlichen Ämtern, Art. 142-5 (Gesetz Nr. 58 von 2026) von jeder Art KI-generierter Datei verlangt und was Kennmarq.com heute hinzufügt
DateiartAnforderungenKennmarq.com heute
Bildereine sichtbare Kennzeichnung, bei DeepfakesAbgedeckt
Videoseine sichtbare Kennzeichnung, bei DeepfakesAbgedeckt

In der API

Diese Regel betrifft nur Wahlkampf und politische Werbung: markets=jp wendet dort die allgemeinen Regeln an, die in Kraft oder verabschiedet sind, nicht diese (was ein Aufruf für Japan braucht). Die Tabelle oben zeigt, welche ihrer Anforderungen unsere Markierungen abdecken.

Amtlicher Text

Mehr dazu