Entwurf der IT (Second Amendment) Rules 2026
Die sichtbare Kennzeichnung auf synthetischen Bildern und Videos müsste während der gesamten Dauer des Inhalts auf dem Bildschirm bleiben.
Ein Entwurf: Er ist kein geltendes Recht, und
markets=in wendet ihn nicht an. Diese Seite zeigt, was er in der vorliegenden Fassung verlangen würde.Auf einen Blick
- Wo: Indien
- Status: Entwurf: nicht in Kraft
- Wer: Intermediäre, deren Tools synthetische Medien erstellen, verändern oder teilen
- Betrifft: KI-generierte Inhalte allgemein
- Kennmarq.com: deckt heute Bilder und Videos ab.
Aktualisiert am 4. November 2026; Quelle geprüft am 4. November 2026. Die Quellen sind amtliche Websites. Diese Seite erklärt, was Kennmarq.com tut; sie ist keine Rechtsberatung.
Anforderungen je Dateiart
| Dateiart | Anforderungen | Kennmarq.com heute |
|---|---|---|
| Bilder | eine sichtbare Kennzeichnung | Abgedeckt |
| Videos | eine sichtbare Kennzeichnung | Abgedeckt |
In der API
Ein Entwurf ändert nichts daran, was ein Aufruf braucht: markets=in wendet dort die allgemeinen Regeln an, die in Kraft oder verabschiedet sind, nicht diesen Entwurf (was ein Aufruf für Indien braucht). Die Tabelle oben zeigt, welche seiner Anforderungen unsere Markierungen abdecken.
Amtlicher Text
- MeitY, Entwurf von Änderungen der IT Rules 2021 (Konsultationsseite, auf Englisch)
- MeitY, Entwurf der Second Amendment Rules 2026, überarbeitet am 21. April 2026 (auf Englisch)
- MeitY, Mitteilung vom 21. April 2026 zur Änderung von Rule 3(3)(a)(ii) (auf Englisch)