Chiles KI-Gesetzentwurf (Boletín 16821-19)
Synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textausgaben als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar machen.
Ein Entwurf: Er ist kein geltendes Recht, und
markets=cl wendet ihn nicht an. Diese Seite zeigt, was er in der vorliegenden Fassung verlangen würde.Auf einen Blick
- Wo: Chile
- Status: Entwurf: nicht in Kraft
- Wer: Betreiber von KI-Systemen, die synthetische Inhalte erzeugen
- Betrifft: KI-generierte Inhalte allgemein
- Kennmarq.com: deckt heute Bilder, Videos und Audio ab; Text: Wartet auf Text (voraussichtlich März 2027).
Aktualisiert am 4. November 2026; Quelle geprüft am 4. November 2026. Die Quellen sind amtliche Websites. Diese Seite erklärt, was Kennmarq.com tut; sie ist keine Rechtsberatung.
Anforderungen je Dateiart
| Dateiart | Anforderungen | Kennmarq.com heute |
|---|---|---|
| Bilder | maschinenlesbare Kennzeichnung (ein Wasserzeichen oder Metadaten) | Abgedeckt |
| Videos | maschinenlesbare Kennzeichnung (ein Wasserzeichen oder Metadaten) | Abgedeckt |
| Audio | maschinenlesbare Kennzeichnung (ein Wasserzeichen oder Metadaten) | Abgedeckt |
| Text | maschinenlesbare Kennzeichnung (ein Wasserzeichen oder Metadaten) | Wartet auf Text (voraussichtlich März 2027) |
In der API
Ein Entwurf ändert nichts daran, was ein Aufruf braucht: markets=cl wendet dort die allgemeinen Regeln an, die in Kraft oder verabschiedet sind, nicht diesen Entwurf (was ein Aufruf für Chile braucht). Die Tabelle oben zeigt, welche seiner Anforderungen unsere Markierungen abdecken.
Amtlicher Text
- Senado de Chile, Boletín 16821-19 (Gesetzgebungsverfahren, auf Spanisch)
- Cámara de Diputados, Oficio Nr. 20.843 vom 13. Okt. 2025 (an den Senat übermittelter Text, auf Spanisch)