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Gesetz über audiovisuelle Medien, Art. 9.1 (Gesetz HO-134-N)

„Von KI erstellt“ auf Armenisch: durchgehend auf dem Bildschirm, auf Bildern, bei Audio am Anfang und am Ende gesprochen; auch in Beschreibungen.

Auf einen Blick

  • Wo: Armenien
  • Status: In Kraft seit 28. April 2026
  • Wer: Fernseh- und Hörfunkveranstalter (Anbieter audiovisueller Mediendienste)
  • Betrifft: nur Nachrichtenmedien und Rundfunk
  • Kennmarq.com: Bilder: Wartet auf Kennzeichnungen in Wortlaut und Sprache des jeweiligen Gesetzes (voraussichtlich Februar 2027); Videos: Wartet auf Kennzeichnungen in Wortlaut und Sprache des jeweiligen Gesetzes (voraussichtlich Februar 2027); Audio: Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026).
Aktualisiert am 4. November 2026; Quelle geprüft am 4. November 2026. Die Quellen sind amtliche Websites. Diese Seite erklärt, was Kennmarq.com tut; sie ist keine Rechtsberatung.

Anforderungen je Dateiart

Was Gesetz über audiovisuelle Medien, Art. 9.1 (Gesetz HO-134-N) von jeder Art KI-generierter Datei verlangt und was Kennmarq.com heute hinzufügt
DateiartAnforderungenKennmarq.com heute
Bildereine sichtbare Kennzeichnung auf Armenisch mit dem Wortlaut „Ստեղծված է ԱԲ-ի կողմից“Wartet auf Kennzeichnungen in Wortlaut und Sprache des jeweiligen Gesetzes (voraussichtlich Februar 2027)
Videoseine sichtbare Kennzeichnung auf Armenisch mit dem Wortlaut „Ստեղծված է ԱԲ-ի կողմից“Wartet auf Kennzeichnungen in Wortlaut und Sprache des jeweiligen Gesetzes (voraussichtlich Februar 2027)
Audioein hörbarer Hinweis auf Armenisch mit dem Wortlaut „Ստեղծված է ԱԲ-ի կողմից“Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026)

In der API

Diese Regel betrifft nur Nachrichtenmedien und Rundfunk: markets=am wendet dort die allgemeinen Regeln an, die in Kraft oder verabschiedet sind, nicht diese (was ein Aufruf für Armenien braucht). Die Tabelle oben zeigt, welche ihrer Anforderungen unsere Markierungen abdecken.

Amtlicher Text

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