Gesetz über audiovisuelle Medien, Art. 9.1 (Gesetz HO-134-N)
„Von KI erstellt“ auf Armenisch: durchgehend auf dem Bildschirm, auf Bildern, bei Audio am Anfang und am Ende gesprochen; auch in Beschreibungen.
Auf einen Blick
- Wo: Armenien
- Status: In Kraft seit 28. April 2026
- Wer: Fernseh- und Hörfunkveranstalter (Anbieter audiovisueller Mediendienste)
- Betrifft: nur Nachrichtenmedien und Rundfunk
- Kennmarq.com: Bilder: Wartet auf Kennzeichnungen in Wortlaut und Sprache des jeweiligen Gesetzes (voraussichtlich Februar 2027); Videos: Wartet auf Kennzeichnungen in Wortlaut und Sprache des jeweiligen Gesetzes (voraussichtlich Februar 2027); Audio: Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026).
Aktualisiert am 4. November 2026; Quelle geprüft am 4. November 2026. Die Quellen sind amtliche Websites. Diese Seite erklärt, was Kennmarq.com tut; sie ist keine Rechtsberatung.
Anforderungen je Dateiart
| Dateiart | Anforderungen | Kennmarq.com heute |
|---|---|---|
| Bilder | eine sichtbare Kennzeichnung auf Armenisch mit dem Wortlaut „Ստեղծված է ԱԲ-ի կողմից“ | Wartet auf Kennzeichnungen in Wortlaut und Sprache des jeweiligen Gesetzes (voraussichtlich Februar 2027) |
| Videos | eine sichtbare Kennzeichnung auf Armenisch mit dem Wortlaut „Ստեղծված է ԱԲ-ի կողմից“ | Wartet auf Kennzeichnungen in Wortlaut und Sprache des jeweiligen Gesetzes (voraussichtlich Februar 2027) |
| Audio | ein hörbarer Hinweis auf Armenisch mit dem Wortlaut „Ստեղծված է ԱԲ-ի կողմից“ | Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026) |
In der API
Diese Regel betrifft nur Nachrichtenmedien und Rundfunk: markets=am wendet dort die allgemeinen Regeln an, die in Kraft oder verabschiedet sind, nicht diese (was ein Aufruf für Armenien braucht). Die Tabelle oben zeigt, welche ihrer Anforderungen unsere Markierungen abdecken.
Amtlicher Text
- ARLIS (amtliches Veröffentlichungsportal), Gesetz HO-134-N vom 7. April 2026 (auf Armenisch)
- ARLIS, Gesetz über audiovisuelle Medien, konsolidierte Fassung mit Art. 9.1 (auf Armenisch)
- ARLIS, Beschluss Nr. 75-N der Kommission für Fernsehen und Hörfunk vom 22. Juni 2026 (auf Armenisch)