Verhaltenskodex der MMBC für Medien (2025), Art. 14
Bei der Präsentation von mit KI erstellten Inhalten angeben, dass sie mit KI erstellt wurden; Wortlaut und Form sind nicht vorgegeben.
Auf einen Blick
- Wo: Malediven
- Status: In Kraft seit 15. Dezember 2025
- Wer: Rundfunkveranstalter, Medienschaffende und Journalisten auf den Malediven
- Betrifft: nur Nachrichtenmedien und Rundfunk
- Kennmarq.com: deckt heute Bilder und Videos ab; Audio: Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026); Text: Wartet auf Text (voraussichtlich März 2027).
Aktualisiert am 4. November 2026; Quelle geprüft am 4. November 2026. Die Quellen sind amtliche Websites. Diese Seite erklärt, was Kennmarq.com tut; sie ist keine Rechtsberatung.
Anforderungen je Dateiart
| Dateiart | Anforderungen | Kennmarq.com heute |
|---|---|---|
| Bilder | eine sichtbare Kennzeichnung | Abgedeckt |
| Videos | eine sichtbare Kennzeichnung | Abgedeckt |
| Audio | ein hörbarer Hinweis | Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026) |
| Text | eine sichtbare Kennzeichnung | Wartet auf Text (voraussichtlich März 2027) |
In der API
Diese Regel betrifft nur Nachrichtenmedien und Rundfunk: markets=mv wendet dort die allgemeinen Regeln an, die in Kraft oder verabschiedet sind, nicht diese (was ein Aufruf für die Malediven braucht). Die Tabelle oben zeigt, welche ihrer Anforderungen unsere Markierungen abdecken.
Amtlicher Text
- Amtsblatt der Malediven, Bd. 54 Nr. 233 (15. Dez. 2025): Verhaltenskodex der MMBC (auf Dhivehi)
- Amtsblatt der Malediven, Bd. 54 Nr. 160 (18. Sept. 2025): Gesetz Nr. 16/2025 (auf Dhivehi)