Medienethik-Kodex (CDEM, 2025), Art. 13
Jeden Pressebeitrag, der rekonstruiert oder inszeniert ist oder auf künstlicher Intelligenz beruht, ausdrücklich kennzeichnen.
Auf einen Blick
- Wo: Benin
- Status: In Kraft seit 21. Februar 2025
- Wer: Journalisten in Benin (Print-, Rundfunk- und Online-Medien)
- Betrifft: nur Nachrichtenmedien und Rundfunk
- Kennmarq.com: deckt heute Bilder und Videos ab; Audio: Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026); Text: Wartet auf Text (voraussichtlich März 2027).
Aktualisiert am 4. November 2026; Quelle geprüft am 4. November 2026. Die Quellen sind amtliche Websites. Diese Seite erklärt, was Kennmarq.com tut; sie ist keine Rechtsberatung.
Anforderungen je Dateiart
| Dateiart | Anforderungen | Kennmarq.com heute |
|---|---|---|
| Bilder | eine sichtbare Kennzeichnung | Abgedeckt |
| Videos | eine sichtbare Kennzeichnung | Abgedeckt |
| Audio | ein hörbarer Hinweis | Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026) |
| Text | eine sichtbare Kennzeichnung | Wartet auf Text (voraussichtlich März 2027) |
In der API
Diese Regel betrifft nur Nachrichtenmedien und Rundfunk: markets=bj wendet dort die allgemeinen Regeln an, die in Kraft oder verabschiedet sind, nicht diese (was ein Aufruf für Benin braucht). Die Tabelle oben zeigt, welche ihrer Anforderungen unsere Markierungen abdecken.
Amtlicher Text
- HAAC, Medienethik-Kodex (CDEM), am 21. Februar 2025 von den Medienverbänden verabschiedet (PDF, auf Französisch)
- SGG, Gesetz Nr. 2015-07 vom 20. März 2015, Gesetzbuch über Information und Kommunikation (Art. 12, 29; auf Französisch)