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Angolas Entwurf eines KI-Gesetzes, Art. 51 (KI in Nachrichtenangeboten)

Sichtbare Kennungen auf KI-generierten Inhalten in Nachrichtenangeboten.

Ein Entwurf: Er ist kein geltendes Recht, und markets=ao wendet ihn nicht an. Diese Seite zeigt, was er in der vorliegenden Fassung verlangen würde.

Auf einen Blick

  • Wo: Angola
  • Status: Entwurf: nicht in Kraft
  • Wer: Nachrichtenangebote, die KI nutzen
  • Betrifft: nur Nachrichtenmedien und Rundfunk
  • Kennmarq.com: deckt heute Bilder und Videos ab; Audio: Wartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026); Text: Wartet auf Text (voraussichtlich März 2027).
Aktualisiert am 4. November 2026; Quelle geprüft am 4. November 2026. Die Quellen sind amtliche Websites. Diese Seite erklärt, was Kennmarq.com tut; sie ist keine Rechtsberatung.

Anforderungen je Dateiart

Was Angolas Entwurf eines KI-Gesetzes, Art. 51 (KI in Nachrichtenangeboten) von jeder Art KI-generierter Datei verlangt und was Kennmarq.com heute hinzufügt
DateiartAnforderungenKennmarq.com heute
Bildereine sichtbare KennzeichnungAbgedeckt
Videoseine sichtbare KennzeichnungAbgedeckt
Audioeine KennzeichnungWartet auf Sprachansagen in Audiodateien (voraussichtlich Dezember 2026)
Texteine sichtbare KennzeichnungWartet auf Text (voraussichtlich März 2027)

In der API

Ein Entwurf ändert nichts daran, was ein Aufruf braucht: markets=ao wendet dort die allgemeinen Regeln an, die in Kraft oder verabschiedet sind, nicht diesen Entwurf (was ein Aufruf für Angola braucht). Die Tabelle oben zeigt, welche seiner Anforderungen unsere Markierungen abdecken.

Amtlicher Text

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